Zwei Abrechnungslogiken, zwei unterschiedliche Risikoverteilungen zwischen Auftraggeber und Interim Manager.
Das sind zwei mögliche Abrechnungsmodelle für ein Mandat im Interim Management. Beim Tagessatz wird die tatsächlich aufgewendete Zeit abgerechnet: ein Tagessatz multipliziert mit der Anzahl der geleisteten Tage. Beim Festpreis wird ein im Voraus festgelegter Fixpreis für einen definierten Umfang und ein bestimmtes Ergebnis vereinbart — unabhängig von der tatsächlich benötigten Zeit.
Beim Tagessatz zahlt der Auftraggeber genau die verbrauchte Zeit — passend, wenn sich der Mandatsumfang im Laufe der Zeit verändern kann, was im Interim Management sehr häufig vorkommt: Die Anfangsdiagnose deckt mitunter Themen auf, die zu Beginn nicht absehbar waren. Der Nachteil: Die Gesamtkosten stehen erst am Ende fest.
Der Festpreis gibt bereits bei Vertragsunterzeichnung volle Budgetsicherheit. Im Gegenzug erfordert er einen von Beginn an sehr klar definierten Mandatsumfang — jede wesentliche Umfangsänderung erfordert einen Nachtrag. Dieses Modell eignet sich eher für kurze, klar umrissene Mandate (ein Audit, die Einführung eines präzise definierten Prozesses) als für ein mehrmonatiges Mandat in der Geschäftsführung.
Die große Mehrheit der industriellen Interim-Management-Mandate wird nach Tagessatz abgerechnet, da es sich um eine Führungsfunktion handelt, deren genauer Umfang sich erst im Laufe der ersten Wochen präzisiert. Der Festpreis bleibt eine Option für kurze Mandate mit einem einzigen, klar begrenzten Ergebnis.
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