Ein französisches Dreiparteien-Statusmodell, das einem Interim Manager erlaubt, eigenständig zu arbeiten und dabei die soziale Absicherung eines Angestellten zu behalten.
Portage salarial ("Lohnträgerschaft") ist eine dreiseitige Beziehung zwischen einer selbstständig tätigen Fachkraft (dem "porté"), einer Trägergesellschaft ("société de portage") und dem Kundenunternehmen. Der porté akquiriert seine Mandate und verhandelt seine Konditionen wie ein Selbstständiger, aber die Trägergesellschaft stellt dem Kunden die Rechnung, vereinnahmt das Honorar und zahlt dem porté ein Gehalt aus — mit Gehaltsabrechnung, Sozialabgaben und den entsprechenden Ansprüchen (Arbeitslosenversicherung, Rente, Vorsorge).
Für einen Interim Manager, der mehrere Mandate von wenigen Monaten bei unterschiedlichen Kunden aneinanderreiht, wäre die Gründung einer eigenen Gesellschaft für jedes Mandat aufwendig. Portage salarial bietet einen stabilen, schnell aktivierbaren rechtlichen Rahmen: keine Unternehmensgründung, die Sozialversicherung eines Angestellten und eine ausgelagerte Verwaltung (Rechnungsstellung, Mahnwesen, Meldungen).
Im Gegenzug für diese Verwaltung behält die Trägergesellschaft eine Verwaltungsgebühr ein — in der Regel zwischen 5 % und 10 % des abgerechneten Umsatzes, je nach Volumen und Vertrag. Der Rest, nach Abzug der Sozialabgaben, ergibt das Nettoeinkommen des Interim Managers.
Bei MT-Transition hängt der gewählte Status (Portage salarial, eigene Gesellschaft oder ein anderes Modell) vom Profil des Managers und der Struktur des Mandats ab — wir klären diesen Punkt mit jedem Kandidaten im Vorfeld.
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